Zum 1. Januar 2013 wurden die bis dahin durch die GEZ eingezogenen Rundfunkgebühren durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt und die GEZ zum „Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio“ umgewandelt. Damit wurde die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf einen festen Betrag pro Haushalt umgestellt. Während Wohngemeinschaften und Familien entlastet werden, da nur noch ein Beitrag pro Wohnung bezahlt wird, wurde der Beitrag für Rundfunkteilnehmer ohne Fernseher (nur Radio oder PC) von € 5,76 auf aktuell € 18,36 erhöht - was über 200% entspricht.
Im Unterschied zu den früheren Rundfunkgebühren ist der Rundfunkbeitrag nicht an die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung gebunden. Damit entsteht eine Pflicht zur Zahlung der Rundfunkbeiträge, selbst wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich ist Medienpolitik Ländersache, während der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Höhe der Rundfunkbeiträge aber länderübergreifend und damit bundeseinheitlich regelt. Gleichzeitig ermitteln alle Landesrundfunkanstalten gemeinsam ihren Finanzierungsbedarf und melden diesen bei der zentralen „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) an, die jedoch nach aktuellem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Zweifelsfall keine wirkliche Kontrollfunktion mehr wahrnehmen kann.
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