Deutschland leistet sich eine der größten und teuersten öffentlich-rechtlichen Medienlandschaften der Welt. Dabei sind die Zuständigkeiten und Kompetenzen sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene verteilt: Obwohl Medienpolitik im Prinzip zur politischen Gestaltungskompetenz der Bundesländer gehört, gibt es auch bundesweit einheitliche Regelungen z.B. zu Höhe und Einziehung des Rundfunkbeitrags.
Ein verwirrender Komplex aus länderspezifischen Verträgen (z.B. Landesmediengesetz, Rundfunkstaatsvertrag NRW) und bundesweiten Vertragswerken (z.B. Rundfunkgebührenstaatsvertrag) sorgt dabei für wenig Transparenz. Zu den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sender gehört eine umfassende, vielfältige und objektive Berichterstattung über politische und gesellschaftliche Themen. Sie soll dazu beitragen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger eine eigene Meinung zu den unterschiedlichsten Themen bilden können. Eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, ob die öffentlich-rechtlichen Medien diesen Auftrag erfüllen, findet nicht statt.
Im Bereich der Kontrolle stellen sich zudem viele Fragen: Der NRW-Rundfunkrat soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Bundesland kontrollieren und die Interessen der Allgemeinheit vertreten. Dafür regelt der Rundfunkstaatsvertrag z.B. die Zusammensetzung des Rundfunkrats, welcher aktuell aus 55 ehrenamtlichen Mitgliedern plus Vertretern besteht. Diese werden teilweise vom Landtag gewählt und teilweise von verschiedenen Institutionen wie Kirchen, Gewerkschaften und Sozialverbänden entsandt. Es stellt sich die Frage, wie unabhängig der Rundfunkrat damit wirklich von der Landespolitik und der Landesregierung ist.
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