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Themenbereich Bildungspolitik: Religionsunterricht in der Schule

Obwohl der Religionsunterricht das einzige im Grundgesetz (Art. 7 Abs. 3 GG) erwähnte Schulfach ist, ist er wiederkehrenden Diskussionen ausgesetzt. Seit Jahren kreist die Diskussion vor allem um den Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt. In vielfältigen Debatten wird die Frage aufgegriffen, wie zunehmende religiöse und weltanschauliche Vielfalt im und durch schulischen Religionsunterricht aufgefangen werden kann.

Neben die christliche Religion und ihre Konfessionen sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend andere "Weltreligionen" getreten. Zum Beispiel wurde der islamische Religionsunterricht eingeführt in NRW im Schuljahr 2012/13. Im Schuljahr 2017/18 wurde das Fach an 234 Schulen erteilt.

Frage #8820

Frage: Soll Religion an staatlichen, bekenntnisfreien Schulen in NRW unterrichtet werden?

Pro:

  1. Religion vermittelt die grundlegenden ethischen Werte der Gesellschaft und sollte deshalb als Unterrichtsfach an staatlichen Schulen unterrichtet werden.
  2. Vor allem die christlichen Konfessionen sind wesentlicher Bestandteil der kulturellen Tradition Deutschlands und müssen daher auch Bestandteil der staatlichen Schulbildung bleiben.


Contra:

  1. Der Staat ist per se konfessionsneutral. An staatlichen Schulen soll daher kein Religionsunterricht stattfinden. Jeder Religionsgemeinschaft steht es frei, solchen Unterricht außerhalb der Schule anzubieten.
  2. Die Schule ist ein neutraler Ort des Lernens für alle Kinder. Ethische Werte wie Menschlichkeit können unabhängig von religiöser Zugehörigkeit vermittelt und praktiziert werden.


Frage #8821

Frage: Wenn konfessioneller Religionsunterricht an staatlichen, bekenntnisfreien Schulen in NRW stattfindet, soll auch der Islam (in deutscher Sprache) zusätzlich zum christlichen Religionsunterricht angeboten werden?

Pro:

  1. Es gibt in manchen Schulen eine hohe Anzahl von muslimischen Kindern. Sie müssen in der Schule die gleiche Rechte wie alle anderen Kinder haben.
  2. Eine anerkannte Weltreligion wie der Islam darf Kindern dieses Glaubens in deutschen Schulen nicht verweigert werden. Und wenn der Unterricht in der Schule in der deutschen Sprache stattfindet, hat der Staat die inhaltliche Kontrolle.


Contra:

  1. Deutschland ist immer noch überwiegend tief christlich geprägt. Es sollen deshalb nur christliche Konfessionen an deutschen Schulen unterrichtet werden.
  2. Es gibt in vielen Schulen einfach keinen Bedarf. Aber auch wenn es Bedarf gibt, fehlt es oft an den erforderlichen Lehrkraft.

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