Obwohl der Religionsunterricht das einzige im Grundgesetz (Art. 7 Abs. 3 GG) erwähnte Schulfach ist, ist er wiederkehrenden Diskussionen ausgesetzt. Seit Jahren kreist die Diskussion vor allem um den Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt. In vielfältigen Debatten wird die Frage aufgegriffen, wie zunehmende religiöse und weltanschauliche Vielfalt im und durch schulischen Religionsunterricht aufgefangen werden kann.
Neben die christliche Religion und ihre Konfessionen sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend andere "Weltreligionen" getreten. Zum Beispiel wurde der islamische Religionsunterricht eingeführt in NRW im Schuljahr 2012/13. Im Schuljahr 2017/18 wurde das Fach an 234 Schulen erteilt.
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