„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“ (Schulgesetz)
Das Schulwesen in NRW ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Schulformen sind die Grundschule gefolgt von den weiterführenden Schulen, d.h. die Sekundar-, Gesamt-, Real- und Hauptschulen und die Gymnasien oder berufsbildenden Schulen.
Im Schuljahr 2019/20 lag die durchschnittliche Schülerzahl je Klasse an allgemeinbildenden Schulen in NRW bei 23,5 Schülern. Gesamt- und Realschulen haben die höchsten Klassenfrequenzen.
Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten die Eltern eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg ihres Kindes. Sie ist als Hilfestellung der Grundschule gedacht, aber nicht bindend. Die tatsächliche Wahl der weiterführenden Schule bleibt den Eltern überlassen.
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