Um Machtmissbrauch zu verhindern, ist die Gewaltenteilung ein Prinzip unseres Staates. Der Bundestag bildet die legislative, die Bundesregierung die exekutive Gewalt. Mittlerweile stehen sich aber nicht diese Organe gegenüber, sondern konkurrierende Fraktionen, bzw. Parteien, die zum Teil sowohl legislativ als auch exekutiv fungieren. Damit ist die Gewaltenteilung nicht mehr gegeben. Wäre die Aufhebung des Fraktionszwangs ein Ausweg aus diesem Dilemma?
Pro:
Artikel 38 GG: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Die Parlamentsdebatte hätte wieder Überzeugungscharakter, hier müssten transparent die Argumente für oder wider ein Thema ausgetauscht werden. Entscheidungen dürften nicht schon vorher in nichtöffentlichen Fraktionssitzungen getroffen werden
Die Mitverantwortung des einzelnen Mandatsträgers und seine Mitwirkung werden gestärkt
Contra:
Eine Regierung kann nur dann effektiv agieren, wenn sie sich der Zustimmung ihrer Abgeordneten sicher sein kann.
Es wäre für einzelne Abgeordnete nicht zu schaffen, sämtliche Gesetzesanträge durchzustudieren, sich in diese Themen einzuarbeiten und eine jeweils fundierte inhaltliche Position zu erarbeiten.