Das Rechtssystem in Deutschland ist in Privatrecht und öffentliches Recht unterteilt. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Bürger zueinander (z.B. Kauf und Verkauf und Vermietungen). Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Einzelnen zur öffentlichen Gewalt und die Beziehungen der öffentlichen Gewalten zueinander (z.B. Verwaltungsrecht, das Straf- und Prozessrecht und das Verfassungsrecht).
Die Gerichte in Deutschland sind in selbstständige Gerichtszweige gegliedert, und zwar in Zivil- und Strafgerichte, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte. In allen Gerichtszweigen gibt es jeweils Gerichte auf Landesebene und übergeordnete Gerichte auf Bundesebene.
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