Laut Grundgesetz sind Richter in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Unabhängige Richter sowie verschiedene Zuständigkeiten und Instanzen sollen das Recht jedes Einzelnen auf eine unparteiische Rechtsprechung garantieren.
Die Unparteilichkeit der Richter ist generell ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaats. Das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte sind die Kontrollinstanzen für die Verfassungsmäßigkeit des politischen Lebens. Die Bedeutung dieser Gerichte macht die Besetzung jeder Richterstelle zu einem Politikum. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die Richter der Landesverfassungsgerichte werden auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses durch die Landtage gewählt.
Der aktuelle Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth war bis 2018 Abgeordneter der CDU im Bundestag.
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